Landesregion Mecklenburg
In der DDR werden mit dem Naturschutzgesetz 1954 und dem Landeskulturgesetz 1970 Einzel- und Flächennaturdenkmale definiert. Das bedeutet aber keinen modernen Umweltschutz. Umweltaktivisten werden verfolgt und bestraft.
Erst die Unterschutzstellung 1990 durch die letzte Volkskammer der DDR sichert für Mecklenburg-Vorpommern drei Nationalparks, ein Biosphärenreservat, drei Naturparks, 261 Naturschutzgebiete und 84 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 774 000 ha – ca. ein Viertel der Gesamtfläche des Landes.