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Politik | 1750 bis 1800 | Mecklenburg bis 1945

Trommel der 8. Fahne der Rostocker Bürger

Bild
360° Ansicht
  • Holz, Pergament, Textil
  • Rostock
  • 1756

Für die Verteidigung der Stadt und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Straßen sind die Bürger der Stadt zuständig. Sie sind in „Fahnen“ (nach Quartieren geordneten Abteilungen) zusammengefasst und haben selbst für Teile ihrer Ausrüstung zu sorgen. Andere Teile werden vom Rat gestellt. Die Infanterietrommel mit dem Stadtwappen gehört zur Ausrüstung der 8. Fahne. Sie dient dem Tambour zum Alarmieren und bei Aufmärschen.

Die Ausrüstungen werden durch die Bürgerfahnen selbst verwaltet und aufbewahrt. 1758 besteht der Rat auf Rückgabe der städtischen Ausrüstung und Trommeln, da es Unregelmäßigkeiten gibt. Dass einige Fahnen nur defekte oder gar keine Ausrüstungen zurückgeben können, zeigt die Probleme dieser Art der Militärverfassung.

Text: S. St.

Das Originalexponat finden Sie hier:

Das Exponat bezieht sich auf:

Kontakt

Kulturhistorisches Museum Rostock

Kloster zum Heiligen Kreuz
Klosterhof 7
18055 Rostock

Union Jack aus Wismar, 1945

Kriegsende in Mecklenburg

veröffentlicht am 29.4.2015

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